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OLG Hamm, 08.08.2005 - 6 WF 302/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- AG Brakel, 04.07.2005 - 9 F 52/05
- OLG Hamm, 08.08.2005 - 6 WF 302/05
- OLG Hamm, 22.05.2006 - 6 WF 302/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.02.2006 - XII ZR 4/04
Begriff des Sonderbedarfs; Berücksichtigung einer Konfirmation
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2005 - 6 WF 302/05
Deswegen kann der Unterhaltsberechtigte Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich nur von dem Zeitpunkt an fordern, in welchem er den Unterhaltsschuldner zur Auskunftserteilung über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufgefordert oder in Verzug gesetzt hat ( BGH FamRZ 2006, 612f). - BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02
GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in …
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2005 - 6 WF 302/05
Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ( BVerfG FamRZ 2003, 661, 662). - KG, 08.01.2003 - 3 UF 213/02
Kindesunterhalt: Voraussetzungen für die Zurechnung fiktiver Einkünfte im …
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2005 - 6 WF 302/05
Eine Verpflichtung zur Durchführung einer zusätzlichen Nebentätigkeit kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, die Aufnahme einer solchen Tätigkeit ausnahmsweise als zumutbar erscheinen lassen ( OLG Koblenz FamRZ 2004, 829, 830; KG FamRZ 2003, 1208, 1209). - OLG Zweibrücken, 06.05.1993 - 5 UF 124/91
Mehrbedarf; Verpflichtung; Unterhaltsberechtigter; Mittragung von Kosten; …
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2005 - 6 WF 302/05
Unvorhersehbar ist der Nachhilfeunterricht daher nur dann, wenn er wegen vorübergehender Schulschwierigkeiten oder längerfristiger Erkrankung kurzfristig notwendig wird und keine geeigneten Vorkehrungen für die Inanspruchnahme des Unterhaltsschuldners auf Erhöhung des laufenden Kindesunterhalts (gegebenenfalls auch als Mehrbedarf) mehr getroffen werden können (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, 857; OLG Zweibrücken FamRZ 1994, 770; OLG Köln FamRZ 1999, 531).