Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.08.2005 - 6 WF 302/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,67450
OLG Hamm, 08.08.2005 - 6 WF 302/05 (https://dejure.org/2005,67450)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.08.2005 - 6 WF 302/05 (https://dejure.org/2005,67450)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. August 2005 - 6 WF 302/05 (https://dejure.org/2005,67450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,67450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 4/04

    Begriff des Sonderbedarfs; Berücksichtigung einer Konfirmation

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2005 - 6 WF 302/05
    Deswegen kann der Unterhaltsberechtigte Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich nur von dem Zeitpunkt an fordern, in welchem er den Unterhaltsschuldner zur Auskunftserteilung über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufgefordert oder in Verzug gesetzt hat ( BGH FamRZ 2006, 612f).
  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2005 - 6 WF 302/05
    Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ( BVerfG FamRZ 2003, 661, 662).
  • KG, 08.01.2003 - 3 UF 213/02

    Kindesunterhalt: Voraussetzungen für die Zurechnung fiktiver Einkünfte im

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2005 - 6 WF 302/05
    Eine Verpflichtung zur Durchführung einer zusätzlichen Nebentätigkeit kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, die Aufnahme einer solchen Tätigkeit ausnahmsweise als zumutbar erscheinen lassen ( OLG Koblenz FamRZ 2004, 829, 830; KG FamRZ 2003, 1208, 1209).
  • OLG Zweibrücken, 06.05.1993 - 5 UF 124/91

    Mehrbedarf; Verpflichtung; Unterhaltsberechtigter; Mittragung von Kosten;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2005 - 6 WF 302/05
    Unvorhersehbar ist der Nachhilfeunterricht daher nur dann, wenn er wegen vorübergehender Schulschwierigkeiten oder längerfristiger Erkrankung kurzfristig notwendig wird und keine geeigneten Vorkehrungen für die Inanspruchnahme des Unterhaltsschuldners auf Erhöhung des laufenden Kindesunterhalts (gegebenenfalls auch als Mehrbedarf) mehr getroffen werden können (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, 857; OLG Zweibrücken FamRZ 1994, 770; OLG Köln FamRZ 1999, 531).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht